Fakten über (Freizeit-) Yachten und Mehrwertsteuer
Beim Kauf einer Yacht in Europa wird auf den Kaufpreis Mehrwertsteuer fällig. Grundsätzlich ist die Mehrwertsteuer in dem Land zu entrichten, in dem die Yacht Teil des Wirtschaftsverkehrs wird; dies ist in der Regel der Ort, an den sie ausgeliefert wird. Sobald die Mehrwertsteuer entrichtet wurde, wird der MwSt.-Status der Yacht bei natürlichen Personen auf „bezahlt“ (VAT paid) gesetzt. Danach ist die Mehrwertsteuer nicht mehr erstattungsfähig. Wird die Yacht jedoch von einem Unternehmen gekauft, kann die Mehrwertsteuer gegebenenfalls im Rahmen der Steuererklärung des Unternehmens erstattet werden. Die zentrale Frage ist, ob dies zu rechtfertigen ist, wenn eine Yacht in erster Linie zu privaten Zwecken und nicht zu Firmenzwecken genutzt wird.
In den vergangenen Jahren haben die Steuerbehörden verstärkt auf die Einhaltung und korrekte Anwendung der MwSt.-Bestimmungen in der Sportbootbranche geachtet. Dies war erforderlich, da diese Vorschriften nicht immer ordnungsgemäß eingehalten und angewendet wurden. Darüber hinaus können bislang einfach anzuwendende Vorschriften in dem derzeitigen Marktumfeld und im Hinblick auf die fortschreitende MwSt.-Harmonisierung in der EU nicht mehr umgesetzt werden. Dazu gehört z.B. das so genannte Cross-Border-Leasing, das seit Anfang der 1990er Jahre bei Auto- und Yacht-Leasing häufig angewendet wurde.
Viele Yacht-Eigner haben gehört, dass sich beim Kauf einer Yacht die Mehrwertsteuer sparen lässt. Ciris Capital bietet unabhängige Informationen über sämtliche Optionen, die damit verbundenen Abläufe sowie die „Do’s“ und „Don’ts“ bei Yachten und Mehrwertsteuerfragen.
Einsparung der Mehrwertsteuer durch legale Finanzleasingmethoden
Die Regierungen Italiens, Frankreichs und Maltas haben Richtlinien erlassen, wie die Mehrwertsteuer beim Leasing einer Yacht anzuwenden ist. Dies hat zur Entstehung spezieller französischer, italienischer und maltesischer Leasing-Methoden geführt. Alle diese Methoden basieren darauf, dass die betreffende Regierung den Leasing-Firmen reduzierte MwSt.-Sätze für Leasing-Verträge gewährt. Neben geringeren MwSt.-Kosten ermöglichen diese Richtlinien, dass die zu entrichtende Mehrwertsteuer über die Leasing-Dauer in Teilbeträgen (Delayed VAT) anstatt bei Lieferung gezahlt werden kann (wie dies bei einem Kauf ohne Leasing der Fall ist). Die Begründung für solche MwSt.-Nachlässe ist, dass sich die Yacht einen Großteil des Jahres sehr wahrscheinlich außerhalb europäischer Gewässer befindet.
Die bei maltesischen und italienischen Leasing-Verträgen möglichen Nachlässe hängen von der Länge und der Art der betreffenden Yacht ab. Bei französischen Leasing-Verträgen gilt für alle Yachten der gleiche prozentuale Nachlass. Je nach der gewählten Leasing-Methode muss die Yacht zudem zum Teil fremdfinanziert werden. Die verschiedenen Leasing-Methoden beinhalten unterschiedliche Leasing-Konditionen, die wir gerne im Detail mit Ihnen erörtern, um die mögliche und/oder für Sie am besten geeignete Methode zu identifizieren.
Bei allen oben genannten Leasing-Methoden sollte die Leasing-Dauer im Vorfeld festgelegt werden. Sie sind berechtigt, die Yacht zu dem vertraglichen Prozentsatz des ursprünglichen Preises zu erwerben. Als Leasing-Nehmer müssen Sie die Yacht versichern und für ihre Wartung und eine Liegeplatz sorgen.
Ein Finanzleasing, um Mehrwertsteuer zu sparen, kann grundsätzlich bei Yachten ohne den Status „VAT paid“ angewendet werden, z.B. bei neuen Yachten, Yachten, die von außerhalb der EU in europäische Gewässer einlaufen, und Yachten, bei denen die Mehrwertsteuer noch zu entrichten ist, da sie sich im Eigentum einer (Offshore-) Gesellschaft befinden.
Ciris Capital bietet Vermittlungsdienste an und stellt sein Netzwerk und seine Kenntnisse im Bereich des Yacht-Leasing zur Verfügung. Wir kooperieren mit renommierten internationalen Partnern, bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen und vermitteln den Kontakt zu dem am besten geeigneten Partner im Markt für die Umsetzung und Anwendung der Leasing-Methode Ihrer Wahl. In vielen Fällen hat dies eine MwSt.-Zahlung zur Folge, während in anderen Fällen Einsparungen möglich sind.
Beim Kauf einer Yacht in Europa wird auf den Kaufpreis Mehrwertsteuer fällig. Grundsätzlich ist die Mehrwertsteuer in dem Land zu entrichten, in dem die Yacht Teil des Wirtschaftsverkehrs wird; dies ist in der Regel der Ort, an den sie ausgeliefert wird. Sobald die Mehrwertsteuer entrichtet wurde, wird der MwSt.-Status der Yacht bei natürlichen Personen auf „bezahlt“ (VAT paid) gesetzt. Danach ist die Mehrwertsteuer nicht mehr erstattungsfähig. Wird die Yacht jedoch von einem Unternehmen gekauft, kann die Mehrwertsteuer gegebenenfalls im Rahmen der Steuererklärung des Unternehmens erstattet werden. Die zentrale Frage ist, ob dies zu rechtfertigen ist, wenn eine Yacht in erster Linie zu privaten Zwecken und nicht zu Firmenzwecken genutzt wird.
In den vergangenen Jahren haben die Steuerbehörden verstärkt auf die Einhaltung und korrekte Anwendung der MwSt.-Bestimmungen in der Sportbootbranche geachtet. Dies war erforderlich, da diese Vorschriften nicht immer ordnungsgemäß eingehalten und angewendet wurden. Darüber hinaus können bislang einfach anzuwendende Vorschriften in dem derzeitigen Marktumfeld und im Hinblick auf die fortschreitende MwSt.-Harmonisierung in der EU nicht mehr umgesetzt werden. Dazu gehört z.B. das so genannte Cross-Border-Leasing, das seit Anfang der 1990er Jahre bei Auto- und Yacht-Leasing häufig angewendet wurde.
Viele Yacht-Eigner haben gehört, dass sich beim Kauf einer Yacht die Mehrwertsteuer sparen lässt. Ciris Capital bietet unabhängige Informationen über sämtliche Optionen, die damit verbundenen Abläufe sowie die „Do’s“ und „Don’ts“ bei Yachten und Mehrwertsteuerfragen.
Einsparung der Mehrwertsteuer durch legale Finanzleasingmethoden
Die Regierungen Italiens, Frankreichs und Maltas haben Richtlinien erlassen, wie die Mehrwertsteuer beim Leasing einer Yacht anzuwenden ist. Dies hat zur Entstehung spezieller französischer, italienischer und maltesischer Leasing-Methoden geführt. Alle diese Methoden basieren darauf, dass die betreffende Regierung den Leasing-Firmen reduzierte MwSt.-Sätze für Leasing-Verträge gewährt. Neben geringeren MwSt.-Kosten ermöglichen diese Richtlinien, dass die zu entrichtende Mehrwertsteuer über die Leasing-Dauer in Teilbeträgen (Delayed VAT) anstatt bei Lieferung gezahlt werden kann (wie dies bei einem Kauf ohne Leasing der Fall ist). Die Begründung für solche MwSt.-Nachlässe ist, dass sich die Yacht einen Großteil des Jahres sehr wahrscheinlich außerhalb europäischer Gewässer befindet.
Die bei maltesischen und italienischen Leasing-Verträgen möglichen Nachlässe hängen von der Länge und der Art der betreffenden Yacht ab. Bei französischen Leasing-Verträgen gilt für alle Yachten der gleiche prozentuale Nachlass. Je nach der gewählten Leasing-Methode muss die Yacht zudem zum Teil fremdfinanziert werden. Die verschiedenen Leasing-Methoden beinhalten unterschiedliche Leasing-Konditionen, die wir gerne im Detail mit Ihnen erörtern, um die mögliche und/oder für Sie am besten geeignete Methode zu identifizieren.
Bei allen oben genannten Leasing-Methoden sollte die Leasing-Dauer im Vorfeld festgelegt werden. Sie sind berechtigt, die Yacht zu dem vertraglichen Prozentsatz des ursprünglichen Preises zu erwerben. Als Leasing-Nehmer müssen Sie die Yacht versichern und für ihre Wartung und eine Liegeplatz sorgen.
Ein Finanzleasing, um Mehrwertsteuer zu sparen, kann grundsätzlich bei Yachten ohne den Status „VAT paid“ angewendet werden, z.B. bei neuen Yachten, Yachten, die von außerhalb der EU in europäische Gewässer einlaufen, und Yachten, bei denen die Mehrwertsteuer noch zu entrichten ist, da sie sich im Eigentum einer (Offshore-) Gesellschaft befinden.
Ciris Capital bietet Vermittlungsdienste an und stellt sein Netzwerk und seine Kenntnisse im Bereich des Yacht-Leasing zur Verfügung. Wir kooperieren mit renommierten internationalen Partnern, bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen und vermitteln den Kontakt zu dem am besten geeigneten Partner im Markt für die Umsetzung und Anwendung der Leasing-Methode Ihrer Wahl. In vielen Fällen hat dies eine MwSt.-Zahlung zur Folge, während in anderen Fällen Einsparungen möglich sind.